Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Staatszugehörigkeit im König- reich Deutschland sowie eines damit ver- bundenen möglichen Austausches zwi- schen den Mitgliedern innerhalb der Verei- nigung (Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, Austauschmittel) inkl. einer evtl. Gewähr, mindestens eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen.
Sie nutzen damit die Verfassung, Gesetze und die Gerichtsbarkeit des Königreich Deutschland entsprechend der Rechte- wahl gemäß Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO, die Sie bei rechtlichen Streitig- keiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflich- ten und Kosten.